B2B -Rücknahmekonzept zur Altgeräte Rücknahme
Hersteller, Vertreiber und Importeure, die in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, verpflichten sich, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear Stiftung) zu registrieren. Die MEBIKON GmbH mit Sitz in Nürnberg ist unter der WEEE-Reg-Nr.: 2754254 registriert.
Entsorgung der B2B-Altgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Wurden die Altgeräte in anderen als privaten Haushalten genutzt, dürfen diese nicht über kommunalen Sammel- und Rücknahmestellen entsorgt werden.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Nach dem in Deutschland geltenden Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG (§7a ElektroG) ist jeder Hersteller verpflichtet, für Altgeräte eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen.
Dies kann entweder durch eigene Anlieferung oder auf Wunsch durch kostenfreie Abholung erfolgen. Bei Abholung bitten wir Sie, das Gerät/die Geräte transportsicher zu verpacken und zur Abholung bereitzustellen.
Ist das nicht möglich, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf unter:
📧 info@mebikon.de
📞 +49 911 956 668 0
Die Altgeräte werden von uns technisch geprüft und ggf. repariert. Bei irreparablen Altgeräten erfolgt die Verschrottung (Beseitigung) über einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.
Batterien/Akkus
Batterien/Akkus, die nicht fest in das Elektro(nik)-Gerät integriert sind, müssen vor dessen Entsorgung entfernt und getrennt entsorgt werden.
Datenschutz-Hinweis
Die Löschung personenbezogener Daten auf den Altgeräten muss soweit zutreffend vom Endnutzer vor der Entsorgung eigenverantwortlich selbst vorgenommen werden.
Mit diesem Rücknahmekonzept kommt die MEBIKON GmbH seinen Herstellerpflichten gemäß § 19 Absatz 1 ElektroG nach.