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Auf Basis von Art. 6 Abs 1 lit a) DSGVO sind Sie damit einverstanden, dass die durch Sie gemachten persönlichen Angaben durch die MEBIKON GmbH zur Projektbearbeitung verarbeitet und bis zum Ende der Projektabwicklung oder, sofern andere gesetzliche Bestimmungen dies verlangen, auch darüber hinaus, gespeichert werden dürfen.
Sie sind gemäß Art 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der MEBIKON GmbH um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu den gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 15 bis 18 DSGVO können Sie außerdem die Berichtigung, Löschung, Beschränkung der Nutzung einzelner personenbezogener Daten von MEBIKON GmbH verlangen.
Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht gem. Art 21 DSGVO Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung widerrufen oder eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde beantragen. Bitte nutzen Sie hierfür folgende Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten. Gerne steht dieser Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung:
Herr Christo Kohnke
MEBIKON GmbH
Hahnenbalz 35
90411 Nürnberg
E-Mail: info@mebikon.de
Sollten Sie Ihre Einwilligungserklärung widerrufen, verfällt Ihr Anspruch auf die Gewährung von Projektpreisen, da eine Abwicklung ohne die Speicherung persönlicher Daten technisch und organisatorisch nicht möglich ist.
Wir empfehlen, keine persönlichen Daten natürlicher Personen der Endkunden in das Formular einzutragen. Dabei handelt es sich um Daten, mittels derer natürliche Personen eindeutig identifiziert werden können. Also bspw. Name, Handynummer, persönliche E-Mailadresse etc.
Tragen Sie statt dessen bei Pflichtfeldern einfach „DSGVO“ oder statt einer Telefonnummer einen Platzhalter, z.B. „000“, ein.
Sollten Sie dennoch persönliche Endkundendaten natürlicher Personen eingeben, müssen wir davon ausgehen, dass Sie eine wirksame Einwilligungserklärung der Endkunden zur Weitergabe der Daten eingeholt haben und diese nachweisen können.
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Fragen und Antworten rund um Versand und Lieferung
Wir sind davon überzeugt, dass Fragen schlau und Antworten noch schlauer machen. Deshalb geben wir Ihnen hier die Antworten auf die häufigsten Fragen, die wir rund um die Themen Logistik und Transport erhalten. Sollten Sie hier keine passende Lösung für Ihr Anliegen finden, dann zögern Sie nicht, uns persönlich anzusprechen. Die Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Seite.
Offener oder verdeckter Transportschaden?
Es gibt zwei Arten von Transportschäden: offene und verdeckte Schäden. Ein offener Schaden tritt auf, wenn die Ware oder ihre Verpackung äußerlich beschädigt ist und somit sichtbar ist. Verdeckte Schäden hingegen sind nicht sofort erkennbar, da die Verpackung äußerlich unbeschädigt aussieht, der Inhalt jedoch beschädigt ist. Es ist wichtig, zwischen beiden Schadensarten zu unterscheiden, um die Haftung des Transportdienstleisters zu bestimmen.
Was tun bei einem offenen Transportschaden?
Es ist wichtig, offene Transportschäden unverzüglich dem Fahrer zu melden. Wenn solche Schäden entdeckt werden, sollte die Annahme des Transportgutes verweigert werden. Darüber hinaus ist es notwendig, die Schädigung schriftlich auf den Frachtdokumenten zu vermerken und vom Spediteur bestätigen zu lassen. Wenn der Spediteur keine Frachtdokumente bereitstellt, kann alternativ der MEBIKON Lieferschein, der sich in der Versandtasche an der Ware außen befindet, verwendet werden. Alternativ kann auch ein selbstangefertigtes Schadensprotokoll erstellt werden. Es empfiehlt sich, den Transportschaden fotografisch zu dokumentieren.
Was tun bei einem verdeckten Transportschaden?
Verdeckte Transportschäden treten häufig erst nach dem Auspacken der Ware auf und können so zu einem Ärgernis werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass Sie alle erhaltenen Waren sorgfältig auspacken und überprüfen, auch wenn die Verpackung unversehrt aussieht. Das Handelsgesetzbuch (§438) sieht vor, dass verdeckte Transportschäden innerhalb von 5 Werktagen gemeldet werden müssen. Falls der Schaden nach Ablauf dieser Frist gemeldet wird, kann die Versicherung die Schadenregulierung ablehnen. In diesem Fall kann MEBIKON keine Gutschrift für die Ware veranlassen.
Bitte beachten Sie, dass es Ihre Verantwortung als Kunde ist, die Ware auf verdeckte Transportschäden zu überprüfen, wenn Sie dies vermuten. Wenn Sie beim Auspacken der Ware Schäden bemerken, müssen Sie diese unbedingt anzeigen, bestätigen lassen und dokumentieren, genauso wie bei offensichtlichen Transportschäden. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie das beschädigte Transportgut nicht weiter auspacken dürfen, sobald Sie den Schaden bemerkt haben. Vergessen Sie nicht, den Schaden mit mehreren Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven zu dokumentieren.
Was ist bei der Warenannahme zu beachten?
Bei der Warenannahme egal, ob Sie ein Paket von einem Paketdienstleister oder eine Palette von einem Spediteur entgegennehmen ist auf folgende Punkte zu achten:
- die Ware muss unbeschädigt, originalverpackt und trocken sein
- wenn Sie die Ware in die Hand nehmen können, dürfen keine offensichtlichen Klappergeräusche zu vernehmen sein, die darauf schließen lassen, dass die Ware in der Verpackung defekt ist
Muss ich als Kunde die Ware auspacken und prüfen, wenn die Verpackung beim Transport beschädtigt wurde?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Ware möglicherweise einen verdeckten Transportschaden erlitten hat, liegt es in Ihrer Verantwortung als Kunde, die Ware auszupacken und auf Schäden zu überprüfen. Sollten Sie innerhalb der 5-Tagefrist keine entsprechenden Beanstandungen hinsichtlich Menge oder Beschädigungen vornehmen oder diese nicht ausreichend oder rechtzeitig vorbringen, wird gesetzlich davon ausgegangen, dass die Ware vollständig und unbeschädigt geliefert wurde. In diesem Fall kehrt sich die Beweislast um, was bedeutet, dass Sie als Kunde nachweisen müssen, dass der Schaden während des Transports entstanden ist.
Wie sind festgestellte Schäden zu melden?
Wenn Sie bei der Anlieferung der Ware einen Schaden feststellen, ist es wichtig, diesen unverzüglich beim Frachtführer oder Paketlieferdienst zu melden. Eine kurze Beschreibung des Schadens sollte auf dem Handheld bei Paketdiensten, dem Lieferschein oder dem Frachtschein notiert werden. Es ist ratsam, den Schaden so genau wie möglich zu beschreiben und vom Frachtführer gegenzeichnen zu lassen, um später einen Nachweis für die Versicherung zu haben.
Um den Schaden weiter zu dokumentieren, sollten weitere Fotos aus verschiedenen Perspektiven von der Ware, dem Schaden und der Versandverpackung gemacht werden. Nach dem Auspacken der Ware sollte auch geprüft werden, ob es neben dem äußerlichen Schaden an der Kartonage auch einen Schaden an der Ware selbst oder an seinen Zubehörteilen gibt. Beachten Sie bitte, dass derjenige, der die Ware angenommen hat, gemäß HGB dazu verpflichtet ist, die Ware innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung auf Schäden, Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen.
Falls ein Schaden an der Ware vorliegt, sollten alle Dokumente und Fotos des Schadens unverzüglich an die dafür vorgesehenen Kontaktpersonen bei MEBIKON gesendet werden. Die Kollegen kümmern sich um Ihr Anliegen und bearbeiten den Fall schnellstmöglich. Sorgen Sie dafür, dass alle Unterlagen und Informationen so detailliert wie möglich sind, um den Schaden schnellstmöglich zu beheben.
Bestätigung durch den Fahrer bei festgestellten Schäden?
Wenn Sie feststellen, dass die gelieferte Ware äußerlich beschädigt ist, sollten Sie eine kurze Beschreibung des Schadens und dessen Lage notieren. Es ist auch wichtig anzugeben, ob der Schaden bereits sichtbar auf die innenliegende Ware übergegangen ist. Diese Informationen können entweder auf dem Frachtbrief, der vom Fahrer mitgeführt wird, oder auf dem beiliegenden Lieferschein notiert werden. Alternativ können Sie auch ein separates Blatt Papier verwenden. Sowohl Sie als auch der Frachtführer sollten den Schaden und das dazugehörige Protokoll quittieren. Vergewissern Sie sich, dass der Name des Frachtführers lesbar ist und notieren Sie das Datum und die Uhrzeit.
Machen Sie dann ausreichend Fotos von der Ware, dem Schaden und der Verpackung aus verschiedenen Perspektiven. Gemäß HGB müssen Sie die Ware innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung auspacken und überprüfen, ob die Ware und das Zubehör unbeschädigt sind.
Wenn Sie feststellen, dass ein Schaden vorliegt, senden Sie bitte alle Dokumente und Fotos des Schadens umgehend an die entsprechenden Kontaktpersonen von MEBIKON. Die Kollegen werden sich schnellstmöglich um Ihren Fall kümmern.
Verpackung aufbewahren bei festgestellten Mängeln?
Zur Sicherung des Beweises bitten wir Sie, die gesamte Versandverpackung (einschließlich Folie, Klebeband, Palette, Befestigungsbänder und Warnhinweisaufkleber) sowie die Verpackung der Waren aufzubewahren und nicht wegzuwerfen. Wir verwenden spezielle Produkte, um sicherzustellen, dass die Waren während des Transports nicht von Dritten umgepackt oder nachverpackt wurden. Es ist daher wichtig zu wissen, wie die Waren bei Ihnen oder Ihrem Kunden angekommen sind und welche Verpackungsmaterialien verwendet wurden. Dies ist entscheidend für die Rekonstruktion des Schadenshergangs. Sobald die endgültige Klärung erfolgt ist, können Sie die Verpackung und Versandverpackungen ordnungsgemäß entsorgen.
Wie schnell müssen verdeckte Schäden gemeldet werden?
Gemäß HGB § 438 müssen versteckte Schäden beim Transport innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware bei dem entsprechenden Unternehmen gemeldet werden. Wir empfehlen daher dringend, alle empfangenen Waren innerhalb der 5-Tage-Frist auszupacken und auf mögliche Schäden zu überprüfen. Falls keine Beanstandungen bezüglich der Menge oder Beschädigungen innerhalb der genannten Frist ausreichend oder rechtzeitig vorgenommen werden, gilt die Ware als vollständig und unbeschädigt geliefert. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Kunden, der nachweisen muss, dass der Schaden beim Transport entstanden ist.
Kann der Fahrer die Ware auch ins Gebäude liefern?
Es ist wichtig zu beachten, dass der Frachtführer nur dafür verantwortlich ist, die Ware zur Entladung bereitzustellen. Der Empfänger der Lieferung muss sicherstellen, dass die Ware aus dem LKW entladen wird, da ab diesem Zeitpunkt die Haftung auf den Kunden übergeht. Es ist üblich, dass der Fahrer die Ware mit einem Hubwagen bis auf den Boden absetzt und der Kunde bei Bedarf Hilfe leistet. In manchen Fällen muss der Hubwagen auf der Hebebühne fixiert werden, damit der Fahrer die Hebebühne betätigen kann. Es ist wichtig, dass Kunden bei Anlieferungen an Verwendungsstellen darüber informiert werden.
Der Frachtführer darf die Ware nicht in Lagerräume oder Gebäude verräumen, da dies nicht von der Versicherung abgedeckt ist. Der Entladevorgang wird als Standzeit für den Frachtführer gewertet, was bedeutet, dass je länger der Vorgang dauert, desto weniger Ruhezeit der Frachtführer hat.
Es liegt in der Verantwortung des Empfängers sicherzustellen, dass ausreichend Personal und technische Hilfsmittel vorhanden sind, um die Ware vom LKW zu entladen und in die Räume zu bringen. Falls dies nicht möglich ist, können Zwei-Mann-Zustellungen oder weitere Montagedienste angeboten werden.